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Begrünung nach Variante A1

Bis spätestens 31.07. muss eine abfrostende Begrünungskultur angelegt werden.
Flächen, auf denen eine A1-Begrünung geplant ist, waren bereits im Mehrfachantrag in der Flächennutzungsliste mit dem Code A1 zu kennzeichnen. Bis spätestens 31.07. muss eine abfrostende Begrünungskultur angelegt werden.

Kann dieser Termin nicht eingehalten werden, da beispielsweise die Ernte der Hauptkultur später als erwartet stattfindet, ist die Flächennutzungsliste am besten umgehend im Wege der BBK und der Mitnahme der Flächennutzungsliste zu korrigieren. Kann die abfrostende Begrünung zwar zeitgerecht angelegt werden, entwickelt sich aber kein flächendeckender Bewuchs oder dominieren Ausfallkulturen wie Getreide oder Raps, ist ebenfalls eine Abmeldung erforderlich. Eine regelmäßige Beobachtung der Bestände ist daher zweckmäßig. Nach Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle wird eine Abmeldung nicht mehr akzeptiert! Auf abgemeldeten A1-Flächen können andere Begrünungsvarianten (A, D, B,…) angelegt werden. Diese sind im Herbstantrag (HA) anzugeben. Im Herbstantrag werden die in der Flächennutzungsliste bekannt gegebenen A1-Begrünungsflächen vorgedruckt, wobei die Flächengröße von A1-Begrünungen nicht vergrößert werden kann. Sollten im Herbstantrag vorgedruckte A1-Begrünungen vor Zusendung des HA abgemeldet worden sein, ist auch der Vordruck zu streichen bzw. auf eine andere Variante zu ändern.

Weitere Anforderungen an A1-Begrünungen:

  • Gleicher Bewirtschafter zum MFA und am 01.10.
  • Frühest zulässiger Umbruchstermin ist der 16.10.
  • Nachfolgender Anbau von Wintergetreide. Hinweis: Emmer oder Einkorn gelten nicht als Getreide.
  • Herbizidverzicht ab Anbau der Begrünung bis nach Anbau des Wintergetreides.
27.06.2012
Autor:DI Elisabeth Schübl
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