Voraussetzungen Mutterkuhprämie
Für die Gewährung der Mutterkuhprämie müssen mind. 50 % der ermittelten Fleischrassekühe im Antragsjahr am Betrieb abkalben (Mindestabkalbequote). Für die Abkalbequote werden die Kälber aller beantragten Fleischrassekühe und deren Ersatztiere herangezogen. Zusätzlich müssen mind. 50 % der benötigten Kälber mindestens zwei Monate am Betrieb gehalten werden (Mindestverweildauer).
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