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Im Rahmen der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" fördert die Bio-Kontrollstelle zertifizierte Bienenstöcke im Ausmaß von EUR 25,- je Stock. Als subventionierbar gelten in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), Institut für Bienenkunde, nur Wirtschaftsvölker im Sinne der Maßnahme. Andere Formen der Bienenzucht und -haltung wie zum Beispiel Jungvolk (Reservevolk), Begattungsableger, Begattungsvölkchen oder Zwischenableger dürfen nicht beantragt werden.
Als Wirtschaftsvolk gilt ein Bienenvolk, das im Frühjahr zur Zeit der Kirschblüte zumindest sechs belagerte Waben samt Brutwaben und legender Königin umfasst. Ein solches entwickelt sich bis zum Sommer zu einem vollwertigen Ertragsvolk. Nach der letzten Honigernte (das heißt nach Linden-, Sonnenblumen-, Waldtracht) würde nach erfolgter Raumanpassung ein Wirtschaftsvolk auf zumindest ein bis zwei Einheiten (beziehungsweise Zargen oder Räumen) sitzen.
Als Wirtschaftsvolk gilt ein Bienenvolk, das im Frühjahr zur Zeit der Kirschblüte zumindest sechs belagerte Waben samt Brutwaben und legender Königin umfasst. Ein solches entwickelt sich bis zum Sommer zu einem vollwertigen Ertragsvolk. Nach der letzten Honigernte (das heißt nach Linden-, Sonnenblumen-, Waldtracht) würde nach erfolgter Raumanpassung ein Wirtschaftsvolk auf zumindest ein bis zwei Einheiten (beziehungsweise Zargen oder Räumen) sitzen.

