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Wie Sie mit dem Index Preisanhebungen einfach und nachvollziehbar berechnen

Biomasseheizwerke liefern über indexangepasste Verträge Wärme an Schulen, Siedlungsgenossenschaften, Private und andere Partner. Mehr über die Berechnung des NÖ-Biowärme-Indexes finden Sie im folgenden Beitrag.
Biomasseheizwerke schließen mit ihren Partnern in der Regel Verträge über eine Laufzeit von 15 bis 20 Jahren ab und passen sie jährlich an den NÖ-Biowärmeindex an. Der Index berücksichtigt die allgemeine Entwicklung der Kaufkraft, die Preisentwicklungen bei Konkurrenzbrennstoffen und Energieholz und jene der Baukosten. In dieser Mischung hat der Indexverlauf von Energieholz das größte Gewicht. Der NÖ-Biowärme-Index erspart den Anlagenbetreibern die aufwendige jährliche Indexerhebung und sie können exakt und nachvollziehbar die Energiepreise anpassen. Eine aufwendige Berechnung und Diskussionen über mögliche Preisveränderungen fallen weg.

Die Berechnung des NÖ-Biowärme-Indexes

Die Landwirtschaftskammer erhebt im Auftrag der NÖ Landesregierung den NÖ-Biowärme-Index und veröffentlicht ihn jedes Jahr bis 1. Juli. Zur Berechnung des NÖ-Biowärme-Indexes werden Jahreswerte aus dem Vorjahr herangezogen. Der NÖ-Biowärmeindex 2012 beträgt somit 1,312. Die Preise für Energie, Bau und die allgemeine Lebenshaltung sind gestiegen. Die Wärme-preise für Biowärme sind um 6,75 Prozent gegenüber dem Vorjahr anzupassen. Gas und Ofenheizöl sind im gleichen Zeitraum um neun bis 21 Prozent gestiegen.
Tabelle: 

Die Berechnung des NÖ - Biowärme - Indexes

Indizes von Statistik Austria

Mit Ausnahme des Energieholzindexes, den die Landwirtschaftskammer seit 1979 berechnet und aktualisiert, werden die anderen Indizes von der Statistik Austria veröffentlicht und sind für jedermann einsehbar. Der NÖ – Biowärme - Index ist anwendbar, wenn Verträge nach einem Muster-Wärmeliefervertrag des Landes abgeschlossen wurden. In bestehenden Verträgen ist er nur dann anzuwenden, wenn die gleichen Indexfaktoren und die gleiche Gewichtung der Indizes gewählt wurden. Ist dies nicht der Fall, wäre eine einvernehmliche Vertragsänderung analog dem Mustervertrag des Landes zu prüfen. Bestehende Verträge deshalb vorzeitig aufzulösen ist nicht zu empfehlen. Bestenfalls wäre mit den Kunden eine einvernehmliche Vertragsanpassung anzustreben.
04.06.2012
Autor:Ing. Karl Furtner
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