Familie, Gesundheit, Soziales
Ein zentrales Thema sind die Fragen der Pensionsreform. Ein Schritt zur Sicherung künftiger Pensionen wurde durch die Novellierung der Sozialversicherungsgesetze (u.a. BSVG) im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 gesetzt. Vor der Beschlussfassung im Nationalrat gab es umfangreiche Beratungen auf Expertenebene und politische Gespräche des Bundeskanzlers mit den Sozialpartnern, darunter mit der LK Österreich, die so genannten "runden Tisch"-Gespräche.
Mit dem Beschluss der Pensionsreform 2003 wurde die Neugestaltung des Pensionsrechtes unter dem Gesichtspunkt der Harmonisierung der verschiedenen Systeme in Angriff genommen. Das "Pensionskonto" steht als zentrales Anliegen im Vordergrund. Es geht nicht nur um die Schaffung des Dauerrechtes, sondern auch um sozialverträgliche Übergangsregelungen, um notwendige Belastungen für die Betroffenen verkraftbar zu gestalten.Die Notwendigkeit von Maßnahmen ergibt sich aus der Bevölkerungsstruktur (Überalterung und der steigenden Lebenserwartung).
In der Krankenversicherung ist die Kostensteigerung des Gesundheitswesens, vor allem der Heilmittel, zentrales Thema diverser Beratungen. Die überproportionale Kostensteigerung bei den Heilmitteln soll eingedämmt werden, damit die Krankenversicherungsleistungen weiterhin finanzierbar sind.
Nach Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wurde die Stellung der Mütter im Pensionsrecht weiter verbessert. Im Bereich des Arbeitsrechts stehen die Modernisierung des Landarbeitsrechtes, insbesondere eine zeitgemäße Weiterentwicklung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsbegriffes sowie die Weiterentwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung im Vordergrund. Die Bedeutung der Gesetzgebung der Europäischen Union nimmt weiter zu. Die innerstaatliche österreichische Gesetzgebung hat die gesetzlichen Vorgaben der EU zu berücksichtigen.